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Anmerkungen und Gedanken zur Zucht

Amadus Ahfl: Anmerkungen und Gedanken zur Zucht Herr Ahlf (Jahrgang 1923) war ü...

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Ausbildungstag

Hier finden Sie unseren Bericht zum Ausbildungstag vom 30.07.2011, bitte klicken...

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VJT Anschuss-Seminar

Presseveröffentlichung VJT-Anschuss-Seminar mit Wildmeister Hans-Joachim Borngrä...

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Termine

Vertreterversammlung 2012

Termin 26.02.2012 Einladung zur Vertreterversammlung Bitte klicken Sie hier:

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Prof. Dorit Feddersen-Petersen

Einladung zum Tagesseminar der Jagdkynologischen Vereinigung Niedersachsen im Ja...

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Richterfortbildungen

Aktuelle und geplante Richterfortbildungen finden Sie unter: www.jghv.de unter d...

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Chip und Versicherung sind ab 1. Juli Pflicht

Am 25. Mai 2011 hat der Landtag in Hannover das neue Hundegesetz für Niedersachsen verabschiedet. Hier sind die wichtigsten Kernpunkte für Jäger:

Kennzeichnungspflicht: ab dem 1. Juli 2011 muss jeder Hund ab sechs Monaten mit einem elektronischen Chip versehen werden.

Haftpflichtversicherung: Jeder Hundebesitzer muss für seinen Hund (ab sechs Monaten) nach dem 1. Juli 2011 eine Haftpflichtversicherung vorweisen können. Deckungssumme: 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.

Sachkunde: Ab 2013 muss jeder Hundehalter seine Kenntnis über Hundehaltung nachweisen. Jedem Hundehalter, der innerhalb der letzten zehn Jahre für mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund geführt hat, wird automatisch diese Sachkenntnis zugesprochen. Erstlingsführer (oder Jäger, die in den letzten zehn Jahren keinen Hund geführt haben) können die Sachkunde mit der Teilnahme an einem Hundeführerlehrgang erlangen, der den Hund zur Brauchbarkeitsprüfung führt.

Zum Weiterlesen:

Mitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung inkl. Gesetzesentwurf

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